DAS LEISTENARSENAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Leistenarsenals

AGB - Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma C.J.Vogt GmbH & Co. KG
(Rahmen-Vogt, Holz-Vogt, Leistenarsenal, Zuschnittversand, Hockerdepot, Holzarsenal)

1. Geltungsbereich dieser AGB

1.1 Nachstehende Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen unserer Firma, der C.J.Vogt GmbH & Co. KG (im folgenden Verkäufer bzw. dem Hocker-Depot genannt) und ihren Kunden (dem Käufer), wenn nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde. 1.2 Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird hiermit widersprochen. 1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden diese AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

2. Angebote und Vertragsabschluß

2.1 Der Werkvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto des Verkäufers gültig (Vertragsabschluß). 2.2 Die in den Katalogen, auf der Webseite und in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen, soweit diese Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.3 Aufträge gelten seitens des Verkäufers als angenommen, wenn diese durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt werden oder unverzüglich nach Auftragserteilung ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. 2.4 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, insbesondere Zahlungsverzug bei früheren Lieferungen, die nach kaufmännischer Einschätzung darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3. Widerrufsrecht

3.1 Im Hockerdepot gibt es sowohl Produkte mit Widerrufsrecht für Verbraucher, als auch ohne Widerrufsrecht. Für alle nach individuellen kundenspezifischen Vorgaben gefertigten Produkte(siehe 3.2) gilt das Widerrufsrecht nicht. Für alle Standard-Produkte gilt das Widerrufsrecht und für diese Produkte wird Ihr Widerrufsrecht im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung beim jeweiligen Produkt vermerkt.

3.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten würde.

3.3 Mehr Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie hier.

4. Zahlung

Die bestellte Ware ist im voraus durch Überweisung zu bezahlen. Der Betrag und die Bankverbindung kann unserer Auftragsbestätigung entnommen werden.

5. Eigenschaften des Holzes

5.1 Holz ist ein Naturprodukt: seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind deshalb stets in die Überlegungen einzubeziehen und zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. 5.2 Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar (siehe auch unser Hinweisblatt: Eigenschaften des Holzes).

6. Gefahrübergang, Lieferung und Verzug

6.1 Mit der Auslieferung der Ware durch die Spedition oder den Paketdienst an den Käufer geht die Gefahr auf den Käufer über. Insbesondere hat der Käufer bei der Entgegennahme der Ware zu prüfen, ob an der Verpackung der Ware Beschädigungen zu erkennen sind, die eine Beschädigung der verpackten Ware vermuten lassen. Diesen Tatbestand hat der Käufer dann auf den Papieren/Unterlagen/elektronischen Geräten des Transporteurs zu vermerken. 6.2 Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. 6.3 Verzögert sich eine Lieferung, ist der Käufer verpflichtet, auf Wunsch des Verkäufers innerhalb von 5 Tagen zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Lieferverzögerung vom Vetrag zurücktritt. 6.4 Soweit eine Lieferung an den Käufer/Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufer/Bestellers passt oder weil der Käufer/Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer/Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer/Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistung

Wenn Sie Verbraucher sind und die Bestellung bei uns zu einem Zweck vornehmen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn Sie ihre Bestellung bei uns als Unternehmer vornehmen, gilt folgendes:

a.Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange üblich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

b. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

c. Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, gebracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

d. Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Im Fall des § 438 I Nr. 2 b BGB (Sachen für Bauwerke) verjähren die Mängelansprüche des Vertragspartners in 2 Jahren.

7.2 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

7.2.1 Wenn Sie Verbraucher sind und die Bestellung bei uns zu einem Zweck vornehmen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haften wir für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2.2 Wenn Sie ihre Bestellung bei uns als Unternehmer vornehmen, gilt im Falle unserer vertraglichen Haftung auf Schadensersatz gemäß Absatz 2 – 8 folgendes: 7.2.2.1 Sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beruhen die Ansprüche auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7.2.2.2 Sofern wir oder unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut - und kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von 7.2.1 vorliegt - ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7.2.2.3 Soweit nach 7.2.2.1 UND 7.2.2.3 nichts anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen. Dasselbe gilt auch, soweit gegen uns als Lieferanten Rückgriffsansprüche gem. § 478 BGB geltend gemacht werden. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen unter § 10 Abs. 2 gelten auch für sonstige Ansprüche, insbesondere deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen unter § 10 Abs. 2 gelten nicht für gegebenenfalls bestehende Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten auch nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder einen Leistungserfolg oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben und der Garantiefall eingetreten ist oder das Beschaffungsrisiko sich realisiert hat. Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos trifft uns nur, wenn wir das Beschaffungsrisiko ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gem. § 10 Abs. 2 bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Diese Ziffer gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Beanstandungen

8.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkannte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. 8.2 Stellt der Käufer Mängel an der gelieferten Ware fest, so darf er die Ware nicht weiterverkaufen, weiterverarbeiten oder teilen, bis eine Einigung über die Abwicklung des Mangels erzielt ist. 8.3 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Rücknahme, Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. 8.4 Mängelansprüche bestehen nicht: 1.bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit einer Ware, 2. bei natürlicher Abnutzung, 3. bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung oder fehlerhafter Lagerung (insbesondere bei Holz) entstehen, 4. bei Schäden, die aufgrund besonderer nicht vorhersehbarer äußerer Einflüsse entstehen.

9. Datenschutz

9.1 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

9.2 Der Verkäufer versichert, die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese nicht gesetzlich zum Zugriff berechtigt sind oder dies zur Erfüllung des Kundenauftrags notwendig ist.

Ausführlichere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist Mülheim a.d. Ruhr 10.2 Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. 10.3 Gerichtsstand ist Mülheim a.d. Ruhr

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vetrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Teilen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vetragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vetrag als lückenhaft erweist.

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